12.12.2024
Anhebung der Altersgrenze: Novelle des Feuerwehrgesetzes trägt zum effektiven Schutz der Bevölkerung bei

Uehlfeld. Der Bayerische Ministerrat hat die Novellierung des Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht. „Die Gesetzesänderung ist ein großes Anliegen unserer Fraktion und es freut mich ausdrücklich, dass die Anhebung der Altersgrenze bei Feuerwehren nun in die Umsetzung geht“, sagt Gabi Schmidt, Landtagsabgeordnete der FREIEN WÄHLER und Ehrenamtsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung.

„Die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren ist Grundvoraussetzung, um die Bevölkerung bei Schadensereignissen versorgen und schützen zu können“, so Schmidt weiter. Um Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen zu können, sei ein ausreichender Personalstand notwendig. Dass dies vielerorts allerdings keine Selbstverständlichkeit mehr ist, zeigen die zahlreichen Gespräche mit Feuerwehrkommandanten in der Region und bayernweit. So sind bei den Freiwilligen Feuerwehren bereits jetzt mancherorts Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personal zu verzeichnen, eine Entwicklung, die sich in Zukunft noch verschärfen könnte.

Schmidt sieht Handlungsbedarf: „Um die Sicherheit der Menschen in Bayern nicht zu gefährden, muss neben verstärkter Nachwuchsgewinnung und der Förderung von Quereinsteigern auch die Möglichkeit ergriffen werden, Mitglieder so lange wie möglich im aktiven Dienst zu halten!“ Das zentrale Element der Gesetzesnovelle sei deshalb die Anpassung bei der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst.

Aktuell endet der Feuerwehrdienst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs. Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Altersgrenze dynamisch an das Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahre) angepasst wird. Außerdem kann der Feuerwehrdienst in Zukunft auf Antrag und nach Bewilligung des Kommandanten um drei Jahre verlängert werden, wobei eine Verlängerung mehrfach möglich ist.

„Wir FREIE WÄHLER im Landtag setzen uns seit vielen Jahren für eine entsprechende Anpassung der Altersgrenze ein“ bekräftigt Schmidt. Die angestrebte Novellierung des Gesetzes markiere eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft der Feuerwehren in Bayern, nachdem die Diskussion darüber in dieser Legislaturperiode auf FW-Initiative hin gestartet worden war.