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27.10.2022

Streit ums Bürgergeld: FREIE WÄHLER-Fraktion gegen geplantes Ampel-Gesetz

Enders: Kein bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür!

München. Weg von Hartz IV, hin zum Bürgergeld: Geht es nach der Berliner Ampel sollen zum 1. Januar 2023 die Grundsicherung erhöht und die Sanktionsmöglichkeiten stark eingeschränkt werden. Mittels Dringlichkeitsantrags setzt sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion heute im Plenum des Bayerischen Landtags für einen Stopp des Gesetzentwurfs im Bundesrat ein. „Das Bürgergeld ist in mehrerer Hinsicht fatal: Es ist ein verheerendes Signal für die Engagierten und Fleißigen und macht Arbeit, vor allem für Menschen mit niedrigeren Löhnen, unattraktiv“, sagt Susann Enders, sozialpolitische Sprecherin.

So gefährde das Bürgergeld die Finanzierbarkeit des Sozialsystems und motiviere zur Arbeitsverweigerung. „Gerade in Zeiten eines eklatanten Fachkräftemangels müsste die Bundesregierung alles dafür tun, Menschen in Lohn und Brot zu bekommen, anstatt sie fürs Daheimbleiben auch noch zu belohnen“, so Enders. Arbeitslosenhilfe müsse immer der Aktivierung dienen und dürfe nicht zum bedingungslosen Grundeinkommen durch die Hintertür verkommen. „Eine reine Erhöhung von passiven Leistungen ist unfair gegenüber all jenen, die mit geringem Lohn voll arbeiten und vom Staat keine Leistungen erhalten.“

Die Politik dürfe gerade in Krisenzeiten die arbeitende Mittelschicht nicht aus dem Blick verlieren, ergänzt Robert Riedl, arbeitspolitischer Sprecher. „All die Helden der Arbeit, die morgens aufstehen, zur Arbeit fahren, Haushalt, Kinder, Job und vielleicht sogar das Ehrenamt unter einen Hut bekommen, halten den Laden am Laufen. Wie sollen diese Menschen verstehen, dass sie mit ihren Steuern nicht nur Bedürftige unterstützen sollen, sondern künftig auch jene, die vorsätzlich Termine nicht wahrnehmen oder angebotene Bildung und Arbeit ablehnen?“ Deshalb lehne seine Fraktion auch den Vorschlag der Ampel ab, dass Sanktionen gegen Leistungsbeziehende erst nach sechsmonatiger Vertrauenszeit verhängt werden können.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER