Aktuelles
15.07.2019

Schmidt informiert: Sonderförderprogramm Vereins-sportstättenbau

Antragsstellung ab heute möglich!

Uehlfeld/München Die Freie Wähler-Landtagsabgeordnete informiert über ein neues Sonderförderprogramm des Freistaats zum Vereinssportstättenbau in finanzschwächeren Gemeinden:Nachdem sich die Koalitionspartner in der Koalitionsvereinbarung darauf geeinigt hatten, den Sportstättenbau in strukturschwachen Regionen Bayerns ab dem Doppelhaushalt 2019/20 mit zusätzlich 10 Mio. Euro jährlich zu unterstützen, hat der Bayerische Landtag nun zum Doppelhaushalt 2019/2020 die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Mithilfe des neuen Sonderförderprogramms wird Bayern im vereinseigenen Sportstättenbau für Sport- und Schützenvereine in finanzschwächeren Gemeinden die Fördersätze deutlich erhöhen. In Gemeinden mit durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Steuerkraft bleibt die Förderung unverändert. Neben den staatlichen Zuschüssen werden Vereine bei größeren Maßnahmen (ab 250.000 Euro förderfähige Kosten) auch durch zinsvergünstigte staatliche Darlehen beim Bau und der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützt. Hier wird der bisherige maximale Darlehensanteil von 10 Prozent auf bis zu 20 Prozent verdoppelt.Sport- oder Schützenvereine können ihre Anträge ab heute direkt an den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. (BLSV) bzw. an den Bayerischen Sportschützenbund e. V. (BSSB) richten.