Gleich drei Schulen bei Pilotversuch dabei
Gabi Schmidt: Veit-vom-Berg-Mittelschule Uehlfeld, Dietrich-Bonhoeffer-Realschule Neustadt und Wirtschaftsschule Bad Windsheim werden „Digitale Schule der Zukunft“
Uehlfeld. Die Veit-vom-Berg-Mittelschule Uehlfeld, die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule Neustadt und die Staatliche Wirtschaftsschule Bad Windsheim nehmen im Schuljahr 2022/2023 teil am bayernweiten Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“. Das teilte die Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt mit, die sich sehr darüber freut, dass gleich drei Pilotschulen im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim beheimatet sind.
Grundlage des Pilotversuchs ist eine 1:1-Ausstattung mit personenbezogenen mobilen Endgeräten, die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sollen also jeweils über ein entsprechendes eigenes Tablet oder Notebook verfügen. Untersucht werden soll, wie sich dies auf die Arbeit im Klassenzimmer und bei den Hausaufgaben auswirkt. „Es sollen aber nicht nur Erkenntnisse bezüglich einer Vollausstattung mit schülereigenen Geräten gewonnen werden, sondern auch Beschaffungsverfahren sollen bei dem Pilotversuch erprobt werden“, erklärt Schmidt.
Die Pilotschulen bestimmen – ausgehend von pädagogischen Erwägungen und auf Grundlage des Medienkonzepts der Schule – bis zu zwei Jahrgangsstufen, in denen die 1:1-Ausstattung im Schuljahr 2022/2023 implementiert werden soll. Im Bereich der Förder-, Mittel-, Wirtschafts- und Realschulen können die Pilotschulen aus den Jahrgangsstufen 5 bis 8, im Bereich der Gymnasien aus den Jahrgangsstufen 5 bis 9 wählen. Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen ist es aber möglich, dass nicht alle Klassen der ausgewählten Jahrgangsstufe(n) am Pilotversuch teilnehmen.
Die entsprechenden Tablets oder Notebooks werden von den Familien erworben und dürfen auch für private Zwecke genutzt werden. Bei der Finanzierung werden die Eltern mit staatlichen Zuschüssen unterstützt. „Die Schulen können technische Mindestkriterien für die Geräte festlegen und die Erziehungsberechtigten bei der Gerätebeschaffung unterstützen“, sagt Schmidt. Die Inanspruchnahme des Angebots der staatlich bezuschussten Eigenbeschaffung durch die Erziehungsberechtigten ist laut Ministerium jedoch freiwillig. Nehmen Erziehungsberechtigte das Angebot nicht an, stellen die Schulen nach Möglichkeit mobile Endgeräte aus dem Leihgerätepool der Schule zur Verfügung.