Bayerischer Jugendring antwortet auf Gabi Schmidts Anfrage bezüglich Jugendfeuerwehren
Schmidt: „Jugendfeuerwehren sind rechtlich gesehen Mitglied im KJR“
Uehlfeld. Der Bayerische Jugendring hat auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Gabi Schmidt geantwortet, welche die Mitgliedschaft von Jugendfeuerwehren des Landkreises Neustadt a. d. -Aisch/ Bad Windsheim im Kreisjugendring betraf. Dabei stellte sich heraus, dass die Jugendfeuerwehr in Bayern Teil des Landesfeuerwehrverbandes des Bayerischen Jugendrings ist. Folglich sind „alle Gruppen der Jugendfeuerwehr in Bayern, die Mitglied des Jugendverbandes sind, auch Mitglieder des BJR – somit auch im Kreisjugendring Neustadt-Aisch / Bad Windsheim“, so die Antwort auf die Anfrage. Sämtliche Jugendfeuerwehren im Landkreis können sich also jederzeit diesbezüglich an den Kreisjugendring wenden.
Dementsprechend appelliert Schmidt an sämtliche Vertreter der Jugendfeuerwehren im Landkreis, sich an den Kreisjugendring zu wenden und einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen. „Die rechtliche Grundlage dafür besteht“, versichert die Abgeordnete. Zur Information aller Jugendwarte der Feuerwehren im Landkreis hat Schmidt ein entsprechendes Schreiben versandt.
Die Jugendfeuerwehrgruppen würden durch eine Mitgliedschaft auf vielfältige Weise profitieren. Der Kreisjugendring als Untergliederung des Bayerischen Jugendrings ist ein „anerkannter Träger der freien Jugendhilfe“ nach §75 SGB VIII, womit seine Mitglieder staatliche Zuschüsse erhalten können. Weiterhin fördert KJR die Jugendarbeit seiner Mitglieder auch anderweitig wie bspw. durch Freizeitangebote, Jugendleiterausbildungen und Beratungsdienste. Letztlich bündelt der Kreisjugendring auch die Interessen seiner Mitgliedsverbände und vertritt sie gegenüber der Kommunalpolitik wie dem Kreistag oder Landratsamt.